Home » News » Allgemein » Bitkom zum EuGH-Urteil über die EU-Urheberrechtsreform

Bitkom zum EuGH-Urteil über die EU-Urheberrechtsreform

Der EuGH verwies in seinem Urteil darauf, dass die Regelung angemessene Garantien vorsehe, um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit auf Plattformen wie Youtube zu wahren.

1 Min. Lesezeit
Ein stilisiertes Urheberrechtssymbol besteht aus einem großen blauen „C“ und kleineren umgebenden Sternen, die an die Flagge der Europäischen Union erinnern, vor einem auffälligen blauen Hintergrund.
©AdobeStock/pe3check

Die heftig umstrittene EU-Urheberrechtsreform ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtmäßig. Das europäische Höchstgericht in Luxemburg wies jetzt eine Klage Polens gegen Teile der Reform (speziell Artikel 17) ab.

Der EuGH verwies in seinem Urteil darauf, dass die Regelung angemessene Garantien vorsehe, um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit auf Plattformen wie Youtube zu wahren (Rechtssache C-401/19). Kritiker bemängeln vor allem, dass Social-Media-Plattformen schon beim Hochladen prüfen müssen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das sei nur über sogenannte Uploadfilter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass mehr als nötig aussortiert werde, auch wenn der EuGH für den Einsatz dieser Filter enge Grenzen setzt. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kommentiert das EuGH-Urteil wie folgt:

„Das Urteil des EuGH betrifft Internetnutzerinnen und Internetnutzer ebenso wie die Betreiber sozialer Medien und Urheberinnen und Urheber. Uploadfilter bleiben faktisch bestehen, was dem Grundgedanken des freien Internet diametral gegenübersteht. Weit mehr als 60 Millionen Deutsche sind im Internet unterwegs, rund 70 Prozent von ihnen nutzen soziale Medien. Plattformen sind also für viele Menschen ein ganz zentraler Ort, um sich zu informieren, mit anderen auszutauschen, die eigene Meinung frei zu äußern.

Die Plattformen in Deutschland haben sich den Herausforderungen der EU-Urheberrechtsrichtlinie seit ihrer Umsetzung gestellt:  Sie geben Urheberinnen und Urhebern die Möglichkeit, ihre Werke zu sperren. Da die meisten Plattformen bereits Lizenzverträge mit Verwertungsgesellschaften abgeschlossen haben, sind automatische Blockierungen nur selten erforderlich. Gleichwohl bestehen in der Praxis weiterhin Unsicherheiten, etwa dazu, wie „Pastiche“ (Kunstwerk) genau definiert wird und in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Veröffentlichung besteht. Hier muss schnell Klarheit geschaffen werden.“

Dr. Bernhard Rohleder ist der Bitkom-Hauptgeschäftsführer.
Foto: Bitkom

Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer

Newsletter Abonnieren

Abonnieren Sie jetzt IT-SICHERHEIT News und erhalten Sie alle 14 Tage aktuelle News, Fachbeiträge, exklusive Einladungen zu kostenlosen Webinaren und hilfreiche Downloads.

Andere interessante News

Warnung vor manipulierten KI-Modellen - Person am Laptop

KI-Modelle werden zur Codefalle

Manipulierte KI-Modelle können zum Einfallstor werden, noch bevor Training oder Inferenz starten. Schwachstellen in NeMo und PyTorch zeigen: In modernen KI-Pipelines liegt das Risi...

Sicherheit Datenverkehr

KI definiert die Cyber-Sicherheit neu – die Zenith Live 26 bietet Antworten

Die Künstliche Intelligenz ist aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken und geht gleichzeitig mit den dringlichsten Fragenstellungen der Sicherheits-Agenda einher. KI-Funk...

Schwachstellensuche

Mythos kippt die Cyberabwehr: Jetzt ist alles Angriffsfläche

Mit Claude Mythos Preview und Project Glasswing beginnt eine neue Phase der Cybersicherheit. Wenn Künstliche Intelligenz Schwachstellen in Betriebssystemen, Browsern und Altinfrast...