Home » News » Allgemein » EU Data Act: Bitkom sieht geplante Eingriffe kritisch

EU Data Act: Bitkom sieht geplante Eingriffe kritisch

Mit dem Data Act sollen unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht, neue Datenzugangsrechte bei vernetzten Produkten eingeführt sowie der internationale Datentransfer sicherer gemacht werden.

1 Min. Lesezeit
Eine Person berührt einen transparenten Bildschirm mit der Aufschrift „DSGVO“, umgeben von Symbolen wie Dokument, Waage, Schloss, Computer und Benutzerprofil. Der blaue, technisch gestaltete Hintergrund verkörpert die sich entwickelnde Landschaft digitaler Rechte unter der DSGVO und dem Datenschutzgesetz.
Foto: ©AdobeStock/thodonal

Die EU-Kommission hat jetzt ihren Vorschlag für den Data Act vorgestellt. Mit dem Data Act sollen unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht, neue Datenzugangsrechte bei vernetzten Produkten eingeführt sowie der internationale Datentransfer sicherer gemacht werden. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Der Data Act hat Auswirkungen, die weit über die Digitalbranche hinausgehen und alle Branchen und Sektoren berühren. Daten spielen in der Produktion, aber auch bei Dienstleistungen aller Art eine derart große Rolle, dass sie über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und deutschen Wirtschaft entscheiden. Der Data Act muss so gestaltet werden, dass er die europäische Datenwirtschaft auf Augenhöhe mit den weltweit führenden Digitalstandorten bringt.

Wir begrüßen das Ziel des Data Act, das Datenteilen voranzubringen, die Datenverfügbarkeit zu stärken und so die Grundlagen einer leistungsfähigen Datenwirtschaft zu legen. Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung an – und darauf, die unterschiedlichen Interessen so auszutarieren, dass von einem Datenaustausch alle profitieren. Welche Regelungen tatsächlich notwendig sind, um den Datenaustausch zu befördern und, ob sie branchenspezifisch unterschiedlich oder für alle gleich ausgestaltet werden sollten, ist im weiteren Verfahren zu diskutieren. Kritisch sehen wir die vorgesehenen Eingriffe in die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen. So ist unter anderem ein Verbot bestimmter Regeln in Standardverträgen für das Datenteilen vorgesehen. Bei der Weitergabe von Unternehmensdaten an die öffentliche Hand muss nachgebessert werden, um die Prinzipien der Marktwirtschaft zu erhalten. Verbesserungsbedarf besteht auch bei der Frage, wie man Geschäftsgeheimnisse unter den Bedingungen einer Pflicht zum Datenteilen schützen kann. Skeptisch sehen wir zudem die geplanten neuen Kompetenzen der EU-Kommission zur Vorgabe von Standards für Cloud-Dienste und Datenräume. Bei diesen jungen Märkten besteht die reale Gefahr, dass Wettbewerb und damit auch Innovation in Europa ,wegstandardisiert‘ werden. Überregulierung droht zudem bei internationalen Datentransfers – hier gibt es schon laufende Initiativen wie die aktuellen Verhandlungen zwischen der EU und den USA, um Lösungen für potenzielle Rechts- und Interessenkonflikte zu finden.

In Deutschland sollten wir das geplante nationale Datengesetz sowie weitere sektorale datenpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag unbedingt daraufhin prüfen, ob sie noch erforderlich sind – oder nicht sogar womöglich in Widerspruch zum Data Act stehen.“

Das ist Bitkom-Präsident Achim Berg.
Foto: Bitkom

Bitkom-Präsident Achim Berg

Andere interessante News

Verbundene Kette

Warum KRITIS für robuste Cyberresilienz einen mehrschichtigen Sicherheitsansatz brauchen

KRITIS-Betreiber geraten zunehmend ins Visier von Cyberkriminellen, da ihre Systeme für Versorgung, Kommunikation, Verkehr und Gesundheit besonders wertvoll sind – und oft bereitwi...

Datenschutzsymbol über Industrieanlage

Europäischer Energiesektor verschärft unter Feuer kritischer Cyberbedrohungen

Untersuchungen belegen einen alarmierenden Trend: Die Zahl der Cyberangriffe auf Unternehmen im Energie- und Versorgungssektor hat sich innerhalb von nur zwei Jahren mehr als verdo...

Abstraktes Industrieunternehmen mit Datenschutzsymbol davor

Bei KRITIS, KRITIS-Dachgesetz und NIS2 den Überblick behalten

Viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) sind von der neuen NIS2-Richtlinie betroffen, die seit Oktober 2024 gilt. Auch ohne KRITIS-Status können sie Registrierungs-, N...