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TeleTrusT: Erneuerte eIDAS-Verordnung soll Basis für digitale Selbstbestimmung schaffen

Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die seit 2014 digitale Identitäten und Vertrauensdienste in Europa regelt, soll in Kürze erneuert werden. Der Grundstein für eine selbstbestimmte Verwendung digitaler Identitäten und ihrer Attribute für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger soll gelegt werden. Dies wird durch Novellierungsvorschläge der Kommission erreicht, die derzeit in den Trilogverhandlungen von Kommission, Europäischem Parlament und Rat beraten werden. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) begrüßt diesen Vorschlag und erwartet zügige Verhandlungen.

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Eine Person hält ihren Daumen für einen Fingerabdruckscan hoch und erfasst so biometrische Daten im Rahmen der TeleTrusT-Initiative. Die leuchtende Oberfläche unterstreicht die Sicherheit im Einklang mit dem Ziel der erneuerten eIDAS-Verordnung, eine Grundlage für digitale Selbstbestimmung zu schaffen.
Foto: ©AdobeStock/Dilok

Die wesentliche Neuerung der Novellierung ist die Einführung einer „EUDI Wallet“ für jeden EU-Bürger. Mit dieser Wallet können sich die Bürger EU-weit auf dem Niveau ‚Hoch‘ authentifizieren und Attribute ebenso wie Führerschein, Zeugnisse und Weiteres selbstbestimmt verwalten und grenzüberschreitend nutzen. Die EUDI Wallet soll auch für eine qualifizierte Signatur und Siegelung Verwendung finden und aus der nationalen hoheitlichen Identität abgeleitet werden. Ein erster Entwurf der technischen Architektur wurde bereits veröffentlicht.

TeleTrusT begrüßt auch die Anerkennung von Qualifizierten Webseiten-Zertifikaten (QWACs) durch Browser, um die Identifikation der für die Webseiten verantwortlichen Entitäten zu ermöglichen. Dies sorgt für mehr Transparenz, Daten- und Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Wichtig ist jedoch, dass diese Pflicht nicht verwässert wird und europäische Institutionen darüber entscheiden sollten.

Nach den Trilogverhandlungen und der Verabschiedung der Novellierung durch das Parlament werden die nötigen Durchführungsrechtsakte durch die EU-Kommission erlassen. TeleTrusT hofft, dass die Beteiligten schnell und umfassend von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, um das europäische Ziel einer Marktharmonisierung zu erreichen. Der Verband begleitet die Entwicklungen im „Forum elektronische Vertrauensdienste“.

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