Home » News » Cybersecurity » Unternehmen setzen Know-how-Schutz fahrlässig aufs Spiel

Unternehmen setzen Know-how-Schutz fahrlässig aufs Spiel

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) weist auf schwere Mängel in Unternehmen beim Schutz ihrer „geistigen Kronjuwelen“ hin.

1 Min. Lesezeit
©AdobeStock/AStefanovska

Auch nach drei Jahren Geltung des Geschäftsgeheimnisschutz-Gesetzes kennen viele Unternehmen die Anforderungen an den Schutz nicht oder setzen ihn nicht wirksam um.

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) weist auf schwere Mängel in Unternehmen beim Schutz ihrer „geistigen Kronjuwelen“ hin. Vor drei Jahren trat das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft. Damit wurde der Schutz von Know-how, Betriebsgeheimnissen und internem Sonderwissen europaweit auf eine neue Stufe gehoben. Geschäftsgeheimnisse können mannigfache Informationen sein, zum Beispiel aus den Bereichen Entwicklung, Fertigung, Vertrieb, Marketing, Forschung und nicht zuletzt IT und auch IT-Sicherheit.

Inzwischen liegen die ersten Gerichtsurteile vor. RA Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG „Recht“ resümiert: „Es zeigt sich, dass der gesetzliche Schutz von Know-how Zähne hat. Während es nach dem alten Recht oft schwierig war, darzulegen und zu beweisen, dass ein Geheimnis rechtswidrig verwendet worden ist, erleichtert die neue gesetzliche Grundlage diesen Schritt erheblich.“

Viele Unternehmen unterschätzen jedoch zum einen den breiten Anwendungsbereich des Gesetzes und damit die Vielfältigkeit der Informationen, die geschützt werden können. Zum anderen zeigt sich eine Herausforderung auf anderer Ebene: Der neue Schutz des Geschäftsgeheimnisses setzt voraus, dass die Geheimnisse im Unternehmen auch tatsächlich geschützt werden. Es sind also technische und organisatorische Maßnahmen, sogenannte angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, zu ergreifen und nachweisbar zu dokumentieren, wenn der Schutz gegenüber Dritten in Anspruch genommen werden soll. „Gibt es diese Maßnahmen nicht im gesetzlichen Umfang oder können sie im Verfahren nicht nachgewiesen werden, wird der Prozess verloren.“ erläutert Bartels.

Damit rückt die Informations- und IT-Sicherheit einmal mehr in den Blickpunkt einer jeden Geschäftsführung. Ohne IT-Sicherheit lässt sich ein Geschäftsgeheimnis weder tatsächlich bewahren noch rechtlich schützen.

Andere interessante News

Statement: Was Profitgier und Faulheit der Cyberkriminellen für die Verteidigung bedeuten

Eine Wahrheit, die uns dieses Jahr erneut begegnet ist, hat mehr Nuancen als vielleicht erwartet: Nämlich wie faul Cyberkriminelle sind und wie agil sie gleichzeitig werden, wenn es darum geht, schnell auf Situation zu reagieren und von neuen Entwicklungen zu profitieren.

Report: Enthüllung der neuesten Taktiken der Cyberkriminellen

Die genaue Untersuchung realer Angriffe auf Unternehmen hat eine neue Strategie der Cyberkriminellen ans Licht gebracht: Sie manipulieren Telemetrie-Protokolle, um ihre Anwesenheitsdauer zu verbergen und eine schnelle Reaktion der Verteidigung zu erschweren. Dieser Beitrag erklärt die Ergebnisse genauer und bietet Empfehlungen zur Abwehr.

Cyberkriminelle können Google-Anmeldung für Windows missbrauchen

In einer aktuellen Analyse verdeutlichen Sicherheitsexperten die potenzielle Ausnutzung des Google Workspace, ehemals bekannt als G Suite, durch Cyberkriminelle. Nach erfolgreichen Kompromittierungen lokaler Maschinen durch diverse Angriffsmethoden eröffnet sich für die Angreifer die Möglichkeit, auf weitere geklonte Maschinen zuzugreifen. Dadurch können sie sich mit Kundenberechtigungen Zugang zu Cloud-Plattformen verschaffen oder lokal gespeicherte Passwörter entschlüsseln, um im Anschluss weitere Angriffe auszuführen.