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EU-Mitgliedsstaaten beschließen KI-Regulierung für Europa

Die EU-Mitgliedsstaaten haben den AI Act im Ministerrat beschlossen. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen dann bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen.

1 Min. Lesezeit
AI Act
Foto: ©AdobeStock/AREE

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst betont, dass der AI Act mit der heutigen Entscheidung die letzte formale Hürde genommen habe und damit einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz in Europa schaffe, der in Deutschland sofort gelte. Allerdings weist er darauf hin, dass wesentliche Fragen offenbleiben und die eigentliche Regulierungsarbeit nun erst beginne.

Ob KI in Deutschland und Europa gefördert werde oder neue Hindernisse entstünden, hänge entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen gestaltet und die Regelungen umgesetzt würden. Wintergerst betont die Notwendigkeit, Innovationen zu fördern, die den Menschen dienen, und das Ziel, den Einsatz von KI in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft zu stärken.

Nur 13 Prozent der Unternehmen setzten derzeit KI ein, weitere 33 Prozent planten oder diskutierten dies. Die Umsetzung des AI Acts müsse dafür sorgen, dass KI in Deutschland erfolgreich entwickelt und umfassend genutzt werde, wobei praxisnahe Unterstützung der Behörden erforderlich sei.

Zudem fordert Wintergerst die EU-Kommission auf, das angekündigte AI-Office rasch einzurichten und die Anforderungen für General Purpose AI Models umzusetzen. Angesichts der Tatsache, dass diese bereits Mitte nächsten Jahres wirksam werden sollen, sei es wichtig, dass die Regulierung für diese Basismodelle bürokratiearm und praxisnah gestaltet werde. Doppelregulierungen müssten vermieden und dauerhafte Rechtssicherheit geschaffen werden.

Er betont, dass die Bundesregierung schnell einen Vorschlag für ein nationales Durchführungsgesetz vorlegen müsse, damit Unternehmen wüssten, was auf sie zukomme. Dabei dürfe die nationale Regulierung nicht zu restriktiv sein. Außerdem müssten drängende Fragen wie die nach einer zentralen Aufsichtsbehörde und deren Ausstattung beantwortet werden.

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