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KI-Regulierung in Europa: Mythos Innovationsbremse: Ein Playdoyer für den AI Act

Bremst der EU AI Act Innovation oder schafft er die Voraussetzungen für den sicheren KI-Einsatz in Unternehmen? Dem Regelwerk wird aus Wirtschaft und Politik vorgeworfen, die Entwicklung von KI-Systemen zu verlangsamen und zu verteuern, Markteintrittsbarrieren zu schaffen und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Doch unsere Autoren halten in ihrem Meinungsartikel dagegen: Die Kritik beruhe auf falschen Annahmen und die tatsächlichen Innovationshemmnisse in Europa könnten woanders liegen.

13 Min. Lesezeit
EU-Flagge
Foto: ©AdobeStock/Jelena

Der EU AI Act trat im August 2024 in Kraft – und bereits jetzt verhandelt die EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Digital Omnibus on AI über Änderungen, Vereinfachungen und Fristaufschübe.[1] Die Entwicklung verlief rasant: Von einem Statement für vertrauenswürdige KI und der ernsthaften Debatte über den sogenannten Brussels Effect – also die Perspektive, mit europäischen Standards einen weltweiten Maßstab zu setzen – über intensives Lobbying für Vereinfachungen und Abschwächungen, die Diskussion um „Stop the Clock“ im Sommer 2025 bis hin zum Digital Omnibus on AI. Am AI Act wird weniger als zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten gerüttelt wie bei wenigen Gesetzen sonst.

Zwei Faktoren haben diese Dynamik besonders befeuert: Zum einen die zögerliche Umsetzung in nationale Durchführungsgesetze durch die Mitgliedstaaten – Deutschland hat erst seit Februar 2026 ein nationales Durchführungsgesetz, EU-weit waren bis dahin Italien und Dänemark die einzigen Mitgliedstaaten mit tatsächlich in Kraft getretenen nationalen Gesetzen. Zum anderen hat die verzögerte Bereitstellung harmonisierter Standards, von denen sich insbesondere die Wirtschaft klarere und branchenspezifischere Richtlinien erhofft, zunehmend für Verunsicherung gesorgt.

Doch erst ein Blick über den AI Act hinaus ermöglicht eine vollständigere Einordnung: Aus den USA kommt seit Beginn der aktuellen US-Administration Gegenwind: Sie entkräftete innerhalb des ersten Amtstages eine wichtige Executive Order [2] der Biden-Administration zu KI und warnt davor, dass die europäische KI-Verordnung Innovationen ausbremse und den transatlantischen Handel gefährde.[3] Im Juli 2025 legte die Regierung unter Donald Trump zudem ihren eigenen KI-Aktionsplan vor.[4] Dieser setzt auf drei Säulen: Beschleunigung von Innovation, Ausbau technologischer Infrastruktur sowie Stärkung der globalen Führungsrolle der Vereinigten Staaten.

Auch das weltpolitische Klima hat sich gewandelt. Verschärfte geopolitische Spannungen und wirtschaftliche Unsicherheit erhöhen den Druck auf Deregulierung. Die EU steht vor der Herausforderung, ihre regulatorischen Ambitionen gegen den US-amerikanischen Deregulierungskurs zu verteidigen – und gleichzeitig, besonders präsent seit dem Weltwirtschaftsforum im Januar 2026, die oft beschworene digitale Souveränität mit konkreten Maßnahmen zu untermauern sowie europäische Werte wieder selbstbewusster in den Vordergrund zu stellen.

Das Narrativ ist auf allen drei Ebenen sehr ähnlich, ob AI-Act-bezogen, global zur KI-Regulatorik oder vor weltpolitischem Hintergrund: Regulierung gefährde die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, da sie die Entwicklung von KI-Systemen verlangsame und verteure, den Wettbewerb schwäche, Markteintrittsbarrieren für kleinere Akteure schaffe und dadurch die Einführung innovativer Anwendungen behindere. Doch wie steht das im Verhältnis zu einem der Kernziele, nämlich für vertrauenswürdigen Einsatz von KI zu sorgen?

Der nachfolgende Beitrag versteht sich keineswegs als einer für den AI Act in Gänze. Mehr noch als vergleichbare Regularien ist er das Ergebnis eines demokratischen Prozesses und damit ein Kompromiss – mit allen damit einhergehenden Stärken und Schwächen, die das mit sich bringt. Wohl aber will er das beliebte Argument, wonach jede Regulierung der Innovation schade, differenziert analysieren und um Dimensionen erweitern, die in der aufgeheizten Debatte oft zu kurz kommen.

Fakt 1: Nur Hochrisikosysteme sind streng reguliert

Nicht alle KI-Systeme fallen automatisch unter die Vorgaben des AI Acts. Der Rechtsrahmen setzt auf einen risikobasierten Ansatz (siehe Abb. 1) und unterscheidet branchenunabhängig zwischen vier Kategorien: minimales Risiko, begrenztes Risiko, hohes Risiko und inakzeptables Risiko.

Abbildung 1: Die vier Risikostufen des AI Acts
Abbildung 1: Die vier Risikostufen des AI Acts

Während KI-Anwendungen mit inakzeptablem Risiko grundsätzlich verboten sind, konzentriert sich die Regulierung in der Praxis besonders auf Systeme der Kategorie hohes Risiko. Damit werden vor allem KI-Anwendungen adressiert, die ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Gesellschaft aufweisen.

Nach aktuellen Schätzungen betrifft dies lediglich 20 bis maximal 30 Prozent der KI-Anwendungen.[3] Demzufolge fällt die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme nicht in diese Kategorie und somit ergeben sich für diese keine regulatorischen Anforderungen oder lediglich Transparenzpflichten (begrenztes Risiko). Letztere umfassen besonders die Verpflichtung zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte sowie den Hinweis, wenn Nutzer mit einem KI-System interagieren, beispielsweise im Rahmen von Sprachdialogsystemen (Art. 50 KI-VO).

Das bedeutet, der AI Act beschränkt Innovation lediglich in Bereichen, in denen der Einsatz von KI-Systemen mit fundamentalen Grundrechten unvereinbar ist. Zu den verbotenen Praktiken zählen unter anderem Social Scoring, die unterschwellige Beeinflussung von Personen sowie das Ausnutzen von Schwächen oder der Schutzbedürftigkeit natürlicher Personen.[11]

Fakt 2: Regulierungen können Innovationen fördern

In der Debatte um den AI Act wird häufig die Sorge geäußert, dass die Regulierung innovationshemmend wirken könnte. Als Gründe werden unter anderem angeführt, dass Vorschriften die Entwicklung von KI-Systemen verlangsamen und verteuern, die Qualität der Systeme beeinträchtigen, Markteintrittsbarrieren für kleinere Akteure erhöhen und die Einführung innovativer Anwendungen erschweren könnten.

Demgegenüber zeigen theoretische wie auch empirische Analysen, dass Regulierungen nicht zwangsläufig innovationshemmend wirken, sondern im Gegenteil auch als Innovationstreiber fungieren können. Tartaro et al. (2023) argumentieren, dass klare Standards und verbindliche Vorschriften Unternehmen dabei unterstützen können, Vertrauen aufzubauen und Risiken zu minimieren, wodurch Innovationsprozesse sogar begünstigt werden können.[5]

Vergleichbare Effekte sind in anderen Politikfeldern nachweisbar: So haben etwa Umweltvorgaben wie die EU-Ökodesign-Richtlinie maßgeblich zur Entwicklung energieeffizienter Technologien beigetragen. Und im Bereich Datenschutz hat die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Entwicklung sogenannter privacy-enhancing technologies (PETs) wie Differential Privacy und datensparsame Analyseverfahren deutlich vorangetrieben.

Ein regulatorisches Vakuum kann hingegen Innovationsprozesse auf mindestens drei Arten negativ beeinflussen (siehe Abb. 2):

Erstens entsteht ein Mangel an Rechtssicherheit, der Investitionsentscheidungen erschwert. Ohne klare Vorgaben zu Anforderungen und Pflichten für KI-Systeme, zur Verteilung von Verantwortlichkeiten sowie zu Zertifizierungs- und Gewährleistungsmechanismen ist eine erfolgreiche und breit angelegte Einführung von KI-Technologien in Unternehmen unwahrscheinlich.

Zweitens verringert die Verbreitung unregulierter KI-Systeme auf dem Markt die Sicherheit dieser Produkte und erhöht das Risiko negativer Auswirkungen. Dies führt zu einem Vertrauensdefizit bei Verbrauchern, sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Kontext, und erschwert dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz von KI. Mangelndes Vertrauen stellt wiederum ein erhebliches Hindernis für Investitionen und die Einführung von KI-Lösungen in der Praxis dar.

Drittens kann das Fehlen einheitlicher europäischer Rechtsvorschriften zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führen. Dies wirkt sich in mehrfacher Hinsicht innovationshemmend aus: erschwerter Zugang zu nationalen Märkten – besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups, die über geringere Ressourcen verfügen –, Verlagerung von Investitionen in Länder mit weniger strikten Regulierungen sowie mangelnde Interoperabilität.

Abbildung 2: Risiken und Folgen fehlender Regulierungen
Abbildung 2: Risiken und Folgen fehlender Regulierungen

Eine solche Fragmentierung kann nicht nur die Sicherheit von KI-Anwendungen untergraben, sondern auch das Vertrauen von Endnutzern in die Steuerungsfähigkeit von Organisationen sowie in die Qualität der eingesetzten Systeme erheblich beeinträchtigen. Schon heute zeigt sich das in der Zurückhaltung vieler Unternehmen, KI am Arbeitsplatz einzuführen. Gründe hierfür sind vor allem bestehende Unsicherheiten in Bezug auf Datenschutz, Compliance und Sicherheit von KI-Systemen.

Um Innovationen trotz dieser Herausforderungen gezielt zu fördern, verpflichtet die EU ihre Mitgliedstaaten, bis spätestens 2. August 2026 mindestens ein nationales KI-Reallabor einzurichten (Art. 57 KI-VO). Diese sogenannten „regulatory sandboxes“ bieten Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden die Möglichkeit, innovative KI-Systeme unter realen Bedingungen zu testen, ohne bereits alle regulatorischen Anforderungen vollständig erfüllen zu müssen. Ziel ist es, einerseits die Entwicklung und Markteinführung innovativer KI-Anwendungen zu beschleunigen und gleichzeitig deren sichere und verantwortungsvolle Entwicklung sicherzustellen.

Wenn Regulierung und Standards mit dem technologischen Fortschritt in Einklang stehen, behindern sie Innovation nicht. Im Gegenteil: Sie können Innovation fördern. Auch wenn der technologische Fortschritt innerhalb der Grenzen bestehender Regulierung erfolgt, können Standards gezielt Innovation anstoßen.

Fakt 3: Regulierung kann ein strategischer Wettbewerbsfaktor sein

Regulierungen können einen Wettbewerbsvorteil darstellen, da sie institutionelle Rahmenbedingungen schaffen, die Marktakteuren klare Standards für Qualität, Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit vorgeben. Unternehmen, die diese Anforderungen konsequent erfüllen, können sich dadurch gegenüber weniger regulierten Wettbewerbern im Markt positionieren. Im internationalen Kontext wird dies durch Herkunftsbezeichnungen wie „Made in Germany“ oder „Made in Switzerland“ veranschaulicht.

Diese Labels sind nicht nur geografische Hinweise, sondern fungieren als anerkannte Qualitätsmarker, die auf strenge Normen, verlässliche Produktionsprozesse und technologische Kompetenz verweisen – und damit einen unmittelbaren Marktvorteil schaffen. Qualitätsstandards helfen zudem, niedrigwertige Produkte vom Markt fernzuhalten, die sonst hochwertige Angebote verdrängen könnten – ein Effekt, der als Gresham’s Law bekannt ist.

Darüber hinaus bietet die Einhaltung von Standards einen zusätzlichen Vorteil: Unternehmen können sich darauf verlassen, dass auch andere Akteure innerhalb ihrer KI-Lieferkette ein definiertes Maß an Sicherheit, Qualität und Vertrauenswürdigkeit einhalten müssen.[5] Dies ist besonders relevant, da viele Verpflichtungen des EU-KI-Gesetzes nicht nur die Anbieter, sondern auch die Betreiber von KI-Systemen betreffen (Art. 3 KI-VO). Die Orientierung an Standards reduziert damit nicht nur regulatorische Risiken, sondern stärkt auch die Verlässlichkeit in komplexen Wertschöpfungsketten.

Werden Standards zudem durch unabhängig geprüfte, international anerkannte Zertifizierungen oder Vertrauenssiegel ergänzt, stärkt dies zusätzlich das Vertrauen von Kunden und anderen Stakeholdern.

Fakt 4: Qualitätsstandards schaffen Unternehmenswerte

Qualitätsstandards spielen eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung von Verlässlichkeit und Transparenz in technologischen Innovationsfeldern sowie beim Schutz vor Missbrauch. Auch verbindliche regulatorische Qualitätsstandards stellen nicht nur eine Notwendigkeit dar, sondern können ein Treiber für die Wertschöpfung in Unternehmen sein.

Bereits vor der Einführung des AI Acts waren Standards für Qualität, Sicherheit und Transparenz in vielen Unternehmen ein zentraler Hebel für Vertrauen und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Führende Unternehmen wie Gartner, Google, IBM und Nvidia haben schon vor der KIVO Anforderungen an Datenqualität, Leistungsüberwachung sowie Sicherheits- und Transparenzmechanismen etabliert (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Übereinstimmung zwischen EU-AI-Act-Anforderungen und freiwilligen Qualitätsstandards von Unternehmen

Tabelle 1: Übereinstimmung zwischen EU-AI-Act-Anforderungen und freiwilligen Qualitätsstandards von Unternehmen

Fakt 5: KI braucht globale Regulierung

Die Dynamik aktueller technologischer Entwicklungen im Bereich der KI und der damit einhergehenden Vorfälle verdeutlicht die Notwendigkeit eines globalen Regulierungsansatzes. Phänomene wie Deep-Fakes, die zunehmend schwer von authentischen Inhalten zu unterscheiden sind, oder sicherheitsrelevante Vorfälle mit autonomen Robotersystemen – etwa der dokumentierte Angriff auf eine Menschenmenge in China[10] – illustrieren, dass die mit KI verbundenen Risiken transnationaler Natur sind.

Angesichts der globalen Wirtschaft und der Struktur des weltweiten KI-Ökosystems besteht ein klarer Bedarf an einem systematischen Ansatz zur globalen KI-Regulierung.[5]

Weltweit lassen sich bereits zahlreiche regulatorische Initiativen und Standardisierungsbestrebungen im Bereich KI beobachten (siehe Abb. 3). Allerdings fehlt es bislang an einer kohärenten internationalen Anschlussfähigkeit sowie an einer übergreifenden Harmonisierung der Regelwerke.

Abbildung 3: Internationale Regulierungsansätze für KI in ausgewählten Ländern (Bild: Capgemini Invent)
Abbildung 3: Internationale Regulierungsansätze für KI in ausgewählten Ländern

Die Europäische Union übernimmt mit dem AI Act eine Vorreiterrolle, indem sie einen umfassende regulatorischen Rahmen etabliert, der im Sinne des „Brussels Effect“ das Potenzial hat, weit über die europäischen Grenzen hinaus Wirkung zu entfalten. Indem die EU strenge Standards etabliert, gewährleistet sie nicht nur die Konformität innerhalb ihres Binnenmarktes, sondern übt zugleich erheblichen Einfluss auf globale Märkte aus und prägt dadurch indirekt die Entwicklung internationaler Normen und Praktiken.

Im Sinne des Brussels Effect könnte der AI Act dazu beitragen, den internationalen Regulierungsaufwand zu verringern, rechtliche Fragmentierung zu vermeiden und die Anschlussfähigkeit nationaler Rechtsrahmen zu sichern. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Standardisierung zu. International anerkannte Normungsorganisationen wie ISO oder IEEE können durch die Entwicklung gemeinsamer Standards nicht nur die Senkung von Transaktionskosten, sondern auch die Sicherstellung technischer Interoperabilität sowie einheitliche Ansätze für Sicherheit und Governance von KI fördern.

Fakt 6: Mangel an Risikokapital, Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogrammen

Ein wesentlicher Hemmfaktor für die Entstehung und Skalierung innovativer Start-ups in Europa ist der vergleichsweise geringe Zugang zu Risikokapital, Finanzierungsmöglichkeiten und strukturierten Förderprogrammen.

Während in den USA eine hohe Dichte an Wagniskapitalgesellschaften, Business Angels und Start-up-Hubs existiert, die Start-ups nicht nur mit finanziellen Ressourcen, sondern auch mit Netzwerken, Mentoring und Marktzugang unterstützen, gestaltet sich die Situation in Europa deutlich restriktiver.

Die Verfügbarkeit von Risikokapital ist geringer, was besonders jungen Unternehmen in der Wachstumsphase den Zugang zu notwendigen Finanzmitteln erschwert und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit limitiert.

Hinzu kommt, dass die Anzahl an Inkubatoren, Accelerator-Programmen und Innovationszentren in Europa im Vergleich zu den USA deutlich geringer ausfällt. Dies führt nicht nur zu einer Verknappung an institutionalisierter Unterstützung, sondern verlangsamt auch die Dynamik von Innovations- und Gründungsprozessen insgesamt.

Vor diesem Hintergrund lässt sich feststellen, dass nicht in erster Linie der AI Act als maßgeblicher Hemmfaktor für Innovationen im europäischen Raum zu bewerten ist. Vielmehr legen langfristige Entwicklungstendenzen nahe, dass die Innovationslandschaft im Bereich KI bereits vor der Einführung des AI Acts vergleichsweise gering ausgeprägt war.

So verweist der KI-Bundesverband in seinem Statement zum „AI Continent Action Plan“ darauf, dass die europäische KI-Branche keine weiteren Ankündigungen bereits bekannter Maßnahmen und kleinteiliger Einzelstrategien benötigt, sondern „… funktionierende Förder- und Vergabeverfahren, die mit der Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung Schritt halten können.“[6]

Fazit

Mit diesem Artikel laden wir zu einer differenzierteren Analyse ein, die der Komplexität des Zusammenspiels aus Regulatorik, Technologie und wirtschaftlichen Interessen gerecht wird. Die verbreitete Annahme, Regulierung stehe Innovation grundsätzlich entgegen, ist ein Mythos.

Der risikobasierte Ansatz des AI Acts zeigt vielmehr: Nicht die Technologie, sondern deren Einsatz wird reguliert. Diese Leitplanken sind kein Selbstzweck. Sie dienen dem Schutz fundamentaler Rechte und der gesellschaftlichen Akzeptanz von KI, denn Vertrauen ist die Voraussetzung für nachhaltige Innovation. Dies ist allgemein zutreffend, noch mehr jedoch in Bezug auf eine Technologie, die sich nicht nur rasant schnell entwickelt, sondern auch nahezu unvorhersehbar vielfältig einsetzbar ist.

In diesem Zusammenhang müssen die Leitplanken als Verteidigung europäischer Werte und nicht als Bedrohung interpretiert werden. Die Verordnung ist somit nicht nur ein juristisches Instrument, sondern ein Ausdruck europäischer Identität im digitalen Zeitalter.

 

 

Literatur

[1] Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025PC0836
[2] Removing Barriers to American Leadership in Artificial Intelligence – The White House, https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/2025/01/removing-barriers-to-american-leadership-in-artificial-intelligence/
[3] Hauer, M. P.; Krafft, T. D.; Sesing Wagenpfeil, A.; Zweig, K. A.: Quantitative study about the estimated impact of the AI Act, CoRR abs/2304.06503, 2023, https://doi.org/10.48550/arXiv.2304.06503
[4] Regierung der Vereinigten Staaten: America’s AI Action Plan, 2025, https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/07/Americas-AI-Action-Plan.pdf
[5] Tartaro, A.; Smith, A.; Shaw, P.: Assessing the impact of regulations and standards on innovation in the field of AI, 2023, www.researchgate.net/publication/368361276_Assessing_the_impact_of_regulations_and_standards_on_innovation_in_the_field_of_AI
[6] KI Bundesverband: Pressestatement zum AI Continent Action Plan, 2025, https://ki-verband.de/statement-des-ki-bundesverbandes-zu-den-plaenen-der-eu-kommission-fuer-den-ai-continent-action-plan/
[7] Gartner: Data Management Schwerpunktseite, www.gartner.com/en/data-analytics/topics/data-management
[8] Google Cloud: Performance Optimization for AI/ML, https://cloud.google.com/architecture/framework/perspectives/ai-ml/performance-optimization
[9] IBM: Secure by Design Ansätze für KI Einführung, https://www.ibm.com/think/topics/how-to-embrace-secure-by-design-while-adopting-ai
[10] NDTV: Bericht zu einem sicherheitsrelevanten Vorfall mit einem autonomen Robotersystem in China, www.ndtv.com/world-news/video-ai-robot-attacks-people-at-china-festival-internet-says-so-it-begins-7808616
[11] Europäische Kommission: Leitlinien zu verbotenen KI Praktiken nach AI Act, https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/commission-publishes-guidelines-prohibited-artificial-intelligence-ai-practices-defined-ai-act
[12] Nvidia: Trustworthy AI Grundsätze, www.nvidia.com/de-de/trust-center/trustworthy-ai/
[13] t3n: Bericht zu wirtschaftlichen Forderungen bezüglich des AI Act, https://t3n.de/news/ai-act-ki-europa-eu-1699979/
[14] Deutsche Welle (DW): Analyse der US Kritik an europäischer KI Regulierung, www.dw.com/en/ai-policy-regulation-europeus/a-71426911
[15] Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI: Einschätzung zur geopolitischen Dimension des AI Act, https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/europa-muss-diesen-kampf-gewinnen
[16] Europäische Kommission: Digital Omnibus – Anpassungen für KI Regulierung, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2025/11/EU-Kommission-Digital-Omnibus-B-KI.pdf

Inna Vogel ist Senior Consultant für Enterprise Data & Analytics bei Capgemini Invent. Sie berät Unternehmen in der strategischen Planung und Umsetzung von AI-Projekten und verfügt über mehrjährige Forschungserfahrung im Bereich Maschinelles Lernen an einem renommierten Institut.

Porträt Erik Leonhardt

Erik Leonhardt ist Consultant im Bereich Enterprise Transformation – Enterprise Data & Analytics bei Capgemini Invent mit dem Fokus auf AI-Governance und AI-Strategie. Er sammelte bereits Erfahrungen in der Umsetzung von KI-Projekten, unter anderem im Bereich KI-gestütztes Controlling.

Porträt Jana Schöneborn

Jana Schöneborn ist Senior Managerin im Bereich Enterprise Data & Analytics bei Capgemini Invent. Sie verfügt über jahrelange Beratungserfahrung in datengetriebenen Projekten. Ihre aktuellen Beratungsschwerpunkte sind AI-Strategie und AI-Governance Projekte.

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