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BKA schaltet illegalen Darknet-Marktplatz „Nemesis Market“ ab

Am Mittwoch haben die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt (BKA) die Server-Infrastruktur des illegalen Darknet-Marktplatzes "Nemesis Market" in Deutschland und Litauen beschlagnahmt.

1 Min. Lesezeit
Darknet
Foto: ©AdobeStock/CROCOTHERY

Bei „Nemesis Market“ handelt es sich um eine Darknet-Plattform, die über das Tor-Netzwerk erreichbar ist. Die Betreiber stehen unter dem Verdacht, kriminelle Handelsplattformen im Internet zu betreiben und gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verstoßen. Der Marktplatz wurde im Jahr 2021 gegründet und verzeichnete schnell ein starkes Wachstum. Zuletzt waren weltweit über 150.000 Nutzer- und über 1.100 Verkäuferkonten registriert, wobei fast 20 Prozent der Verkäufer aus Deutschland stammen.

Das Angebot auf „Nemesis Market“ umfasste Betäubungsmittel, gestohlene Daten sowie Dienstleistungen im Bereich Cybercrime wie Ransomware, Phishing oder DDoS-Angriffe. Die sichergestellten Daten des Marktplatzes dienen als Grundlage für weitere Ermittlungen gegen kriminelle Verkäufer und Nutzer. Die Abschaltung und Strafverfolgung stellen einen weiteren Schlag gegen Darknet-Akteure dar und zeigen die Effektivität der internationalen Strafverfolgung im digitalen Raum.

Parallel zur Beschlagnahmung wurden digitale Vermögenswerte in Höhe von 94.000 Euro, vorwiegend in Form von Kryptowährungen, sichergestellt. Die Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen deutschen, amerikanischen und litauischen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt. Sie waren das Ergebnis umfangreicher Ermittlungen, die seit Oktober 2022 vom BKA, der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie dem FBI, der DEA (Drug Enforcement Administration) und dem IRS-CI (Internal Revenue Service Criminal Investigation) geleitet wurden.

Auf der Webseite des „Nemesis Market“ wurde dieses Sicherstellungsbanner veröffentlicht.

This platform has been seized Bildschirmanzeige
Quelle: BKA

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